Wohnmobil zum Mieten

AGB´s

1. Mietvertrag
Wenn ein Mietvertrag von beiden Parteien unterzeichnet wird, gilt dieser als unterzeichnet. Sollte es einen Vertrag geben den der Mieter wünscht, dann ist er verpflichtet die Kopie innerhalb von 5 Tagen zurück zu senden. Dem Vermieter steht bis zur Zahlung der Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtvertrages ein Rücktrittsrecht zu.
 2. Zahlungsmodalitäten
Eine Anzahlung von 30% des gesamten Betrages muss nach Erhalt der Buchungsbestätigung innerhalb von 10 Tagen überwiesen werden. Spätestens 3 Wochen vor Mietbeginn muss der Restbetrag auf das Firmenkonto eingehen. Sollte kurzfristig gebucht werden (unter 14 Tagen) kann die gesamte Summe bei Abholung auch bar gezahlt werden. Bevor nicht die gesamte Summe gezahlt wurde, erfolgt keine Vermietung !!!
3. Mieter
Das Mindestalter des Fahrzeughalters liegt bei 25 Jahren. Außerdem muss der Mieter mindestens 3 Jahre im Besitz einen gültigen deutschen Führerscheins der Klasse 3/B sein. Eine Berechtigung zum Führen des Fahrzeuges erhält der Mieter wenn alle Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfüllt werden. Im Mietvertrag muss der Mieter deutlich als solcher bezeichnet wird. Sollte ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug führen oder sollte durch Ladegut/unsachgemäße Behandlung das Fahrzeug beschädigt werden, haftet der Mieter unbeschränkt für alle Schäden.
4. Leistungen
Folgende Leistungen sind im Mietpreis enthalten:Fahrradträger für 2 Fahrräder, uneingeschränkte Nutzung des Radios und CD Players und Markise. Vollkasko/Teilkasko mit 1000€ Selbstbeteiligung. Für alle im Zusammenhang mit der Nutzung  auftretenden Gebühren, Abgaben,Bußgelder und Strafen für die der Vermieter zahlen soll, haftet der Mieter. Sollten Schäden durch Verschulden des Vermieters entstanden sein, haftet dieser.
5.  Auslandsfahrten
Das zulässige Gebiet beschränkt sich auf Mitgliedsstaaten Europas. Sollte Ihr Fahrziel außerhalb Europas liegen, bedarf es einer Zustimmung von uns.
6. Übergabe/ Rückgabe
Abholung des Fahrzeuges: Montag bis Freitag von 14:00 Uhr bis 16:00Uhr
Rückgabe des Fahrzeuges: Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 10:00Uhr,
auf Absprache gegebenenfalls abweichende Zeiten.
Ein Übergabeprotokoll muss bei Fahrzeugübergabe vom Mieter unterzeichnet werden. Durch das Unterzeichnen des Protokolls erkennt der Mieter den vertraglichen Zustand des Fahrzeuges an, es ist Bestandteil des Vertrages. Vor Reisebeginn findet eine ausführliche Einweisung statt. Das Fahrzeug muss gemäß den Angaben im Mietvertrag zurück gegeben werden. Eine  Verlängerung des Mietvertrages bedarf der Genehmigung des Vermieters.Sollte das Fahrzeug ohne Absprache zu spät zurück gebracht werden, ist eine Zahlung in Höhe des doppelten Mietpreises je überzogenen Tages fällig, für alle Folgekosten durch verspäteter Rückgabe kann der Mieter haftbar gemacht werden.
Das Wohnmobil wird vollgetankt, gründlich gereinigt und auf Wunsch mit vollem Wassertank übergeben. So muss das Mobil auch zurück gegeben werden. Wird dies nicht eingehalten entstehen Kosten für die Reinigung in Höhe von 60€ , Kosten für die  Tankauffüllung trägt der Mieter.
7. Stornierungen
Der Mieter ist verpflichtet, die nachfolgenden Anteile des Gesamtbetrages bei Abtreten des geschlossenen Vertrages
zu zahlen:

90 Tage und mehr vor Mietbeginn – 10% des Mietpreises

31 bis 90 Tage vor Mietbeginn – 30% des Mietpreises

15 bis 30 Tage vor Mietbeginn – 60% des Mietpreises

14 Tage oder weniger – 90% des Mietpreises
Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt vom Mieter übernommen, wird der gesamte Mietpreis fällig. Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug anderweitig zu vermieten. Eine Reiserücktrittversicherung ist im Mietpreis nicht enthalten. Sollte der Mieter die Reise vorzeitig abbrechen, werden keine Mietkosten erstattet.
8. Rücktritt durch den Vermieter /Haftung
Der Vermieter kann den  Vertrag stornieren, wenn Gründe eintreten, die außerhalb seiner Einwirkungsmöglichkeiten liegen. Geleistete Zahlungen des Mieters werden dann zurückerstattet. Der Vermieter haftet für alle Schäden soweit Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherung besteht. Bei Ausfall des Fahrzeugs hat der Mieter keinen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder entstandenen Aufwendungen.
9. Kilometerpauschale

Pro Miettag liegt die freie Pauschale bei 300 km

Jeder weitere Kilometer kostet  0,25 €.

10. Kaution

Die Mietkaution für unser Wohnmobiel beträgt 1000 €

Die Bezahlung erfolgt vor Mietbeginn per Überweisung oder bar vor Ort.

11. Besondere Obliegenheiten des Mieters
Das Wohnmobil darf nur als solches verwendet werden und nur auf Straßen/Gelände gefahren werden, welche hierfür vorgesehen sind. Das Fahrzeug darf nicht weiter vermietet oder ausgeliehen werden. Notwendige Reparaturen um eine Betriebs und Verkehrssicherheit zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zu einer Summe von 150€ ohne Rücksprache im Auftrag gegeben werden. Sollte es zu höheren Kosten für eine Reparatur kommen darf der Auftrag nur mit Genehmigung des Vermieters vergeben werden. Jeder Schaden muss der Mieter dem Vermieter melden. Eventuell angefallende Wartungen,Ölwechsel(siehe Übergabeprotokoll) müssen während der Mietzeit vom Mieter veranlasst werden. Die Kosten werden gegen Quittung bei der Rückgabe erstattet. Für Reifenschäden leistet der Vermieter keinen Ersatz.
12.Selbstbeteiligungs – Zusatzversicherung

Der Mieter ist eigenverantwortlich bei selbstverschuldene Schäden am Fahrzeug. Wir empfehlen eine Selbstbeteiligungs -Zusatzversicherung bei einen externen Versicherer.

13. Verhalten unterwegs/ Unfälle
Es ist verboten, das Fahrzeug für motorsportliche Veranstaltungen und Fahrzeugstests, zum Transportieren von explosiven, giftigen,entzündlichen, oder ähnlich gefährlichen Stoffen oder zur Begehung von Straftaten zu benutzen. Bei jedem Tankstop soll der Mieter den Ölstand und Reifluftdruck kontrollieren.Sollten Schäden entstehen weil der Mieter dieses missachtet, haftet er für den entstehenden Schaden. Bei Verkehrsunfällen an denen das Mobil beteiligt ist,muss der Vermieter unverzüglich benachrichtigt werden. Sollte es versäumt werden und dadurch Nachteile entstehen, haftet der Mieter. Dem Vermieter sind nach Rückgabe alle Vorkommnisse und Beschädigungen die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, unaufgefordert mit zu teilen. Für notwendige Impfungen Pass Visa oder Zollbestimmungen ist der Mieter verantwortlich. Alkohol Drogen Übermüdung u.ä. ist absolut untersagt. Sollte bei einem etwaigen Unfall die Versicherung aus einem der genannten Gründe den Schaden nicht übernehmen haftet der Mieter in vollem Umfang. Dieses gilt auch bei Unfallflucht. Bei Schäden welche durch Nichtbeachtung der notwendigen Durchfahrtshöhe oder Breite enstehen, ist der Mieter verantwortlich.
14. Speicherung von Personaldaten
Im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ist der Vermieter berechtigt, notwendige Daten vom Mieter weiter zu verarbeiten.
15. Ausschlussfrist, Verjährung
Ansprüche wegen nicht eingehaltener vertraglicher Vereinbarungen muss der Mieter innerhalb  4 Wochen nach Rückgabe des Fahrzeugs schriftlich anmelden.Nach Ablauf der Frist können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
16. Rauchen/Haustiere
Das Rauchen in dem angemieteten Fahrzeug ist untersagt. Mit Rücksichtnahme auf Allergiker sind Haustieren nicht erlaubt.
17. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz des Vermieters.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt habe. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich diese AGB oder der Kaufvertrag als lückenhaft erweisen.

 

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